Jetzt ist es noch nicht zu spät. Eine Rückgabe und Rückgabe der Ware ist zulässig. Aber was ist das für eine Aufregung? Als ich aufwachte, war ich in einem Supermarkt und habe wiederholt Ladendiebstähle begangen. Wenn du es herausfindest, ist es vorbei. Das muss das letzte Mal gewesen sein ... Das dachte ich mir ... „Frau, du hast einen Ladendiebstahl begangen, nicht wahr? Lass uns hinter den Kulissen über etwas Wichtiges reden (lacht).“
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